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Erfahrung

AUSBILDUNG UND BEFUGNIS

Studium ...

1982 – 1987

HTL Mödling, Abteilung Elektrotechnik, Reifeprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg

1987 – 1992

Studium der Elektrotechnik, Studienzweig Industrielle Elektronik und Regelungstechnik, Sponsion an der TU Wien

1992 – 1994

Aufbaustudium Betriebs- und Rechtswissenschaften

... und mehr

2003

Ablegung der Ziviltechnikerprüfung

2004

Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen

2005

Ablegung der Prüfung „Foundation Certificate in IT Service Management“

2005

Verleihung des Zertifikats „Senior Projektmanager“ von Projekt Management Austria

2005

Verleihung der Ziviltechnikerbefugnis für das Fachgebiet Elektrotechnik an ZT Zeiler, Ziviltechniker Gesellschaft m.b.H.

2020

Qualifizierte Stelle – ZT Zeiler GmbH ist laut Bescheid des Bundesministeriums für Inneres (BMI) offiziell Qualifizierte Stelle zur Zertifizierung kritischer Infrastruktur

BERUFLICHE STATIONEN

1987 – 1991

Assistent an der Höheren Technischen Bundes Lehranstalt Wien I

seit 1991

Lehrtätigkeit an der Höheren Technischen Bundes- Lehranstalt Wien XVI (ehemals Wien I) – Fächerschwerpunkt: Informationstechnik, Netzwerktechnik

1993 – 1996

Freiberufliche Tätigkeit als EDV-Trainer, Abwicklung von IT-Projekten für Klein- und Mittelbetriebe

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1996 – 1997

Assistent des Leiters der Stabsstelle Organisation und IT der Österreichischen Volksbanken AG

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1997 – 2000

Leiter der Gruppe Netzwerkservice in der Bundesrechenzentrum GesmbH

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2000 – 2003

Leiter Infrastruktur & Operations in der Raiffeisenzentralbank AG

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2003

Ablegung der Ziviltechnikerprüfung

seit 2003

Tätigkeit als selbständiger Ziviltechniker im Bereich Elektrotechnik – Informationstechnik

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seit 2006

Lehrbeauftragter an der Fachhochschule St. Pölten für Netzwerktechnik

2008

Bestellung zum Mitglied der Prüfungskommission zur Abnahme der Ziviltechnikerprüfung

2020

Günter Zeiler ist qualifizierter NISG Prüfer und erfüllt die Anforderungen an Prüfer gemäß § 4 QuaSteV für die Prüfung von Betreibern wesentlicher Dienste